Die aktuelle Rechtslage bei der Kapitalertragssteuer erscheint für viele Menschen auf den ersten Blick undurchsichtig und nicht ganz verständlich. In den letzten Jahren haben sich jedoch einige Änderungen ergeben, die nachfolgend dargestellt werden.
Die Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer
Seit dem 01.01.2009 hat die so genannte Abgeltungssteuer die Kapitalertragssteuer abgelöst. Bei der Abgeltungssteuer werden in einer bestimmten Höhe nach § 20 EstG Einkünfte aus Kapitalvermögen eingezogen. Durch diese Regelung, die seit dem 01.01.2009 gilt, werden somit keine Vorauszahlungen mehr auf die Einkommenssteuer geleistet. Da die Besteuerung pauschal erfolgt ist die Höhe nicht mehr an den persönlichen Einkommenssteuersatz gekoppelt. Die Steuer greift zum Beispiel beim Verkauf von Aktien oder Zinsen sowie Dividende. Pauschal werden 25% Abgeltungssteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag sowie im Einzelfall eine Kirchensteuer erhoben. Der Vorteil dieser Neuregelung ist, dass Sie die Erträge nicht mehr in Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung angeben müssen. Wenn Kapital aus Sparverträgen erwirtschaftet wird unterliegt dies der Abgeltungssteuer. Bei Fonds greifen andere Regelungen, es sei denn, die Dividendenzahlung geht direkt an den Privatanleger. Dann gilt die Abgeltungssteuer.
Die Abgeltungssteuer soll die Besteuerung vereinfachen
Durch die Änderung im Jahr 2009 sollen die Besteuerungsvorgänge vereinfacht und dem Steuerzahlenden mehr Transparenz geboten werden. Bei privaten Rentenversicherungen sowie Kapitallebensversicherungen kann unter bestimmten Umständen die Abgeltungssteuer verpflichtend sein. Für Erträge aus Lebensversicherungen, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, gilt die Besteuerung nicht. Zumindest nicht dann, wenn bei der Ausschüttung der Versicherungsnehmer höchstens 60 Jahre alt ist und der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat. Bei Verträgen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden ist die Abgeltungssteuer nicht fällig, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat, die Laufzeit des Vertrags bei mindestens 5 Jahren lag und der Mindesttodesfallschutz 60% beträgt.
Die Abgeltungssteuer
Geld und Recht Hamburg informiert beim Verkauf von Aktien, Fonds und Zertifikaten ist die Spekulationsfrist von einem Jahr ersatzlos erloschen. Somit greift auch hier die Abgeltungssteuer, wenn Erträge erzielt werden. Interessant zu wissen ist, dass beim Verkauf von Immobilien die Abgeltungssteuer nicht gilt. Geld und Recht Hamburg informiert umfassend.
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